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18.09.2024
Bericht auf "Business Punk": "Social Media als Kündigungsgrund - Vorsicht bei Posts und Likes"
Auszug:
Arnd Diringer von der Hochschule Ludwigsburg betont, dass „Zustimmungs-Likes“ von „Wahrnehmungs-Likes“ unterschieden werden müssen“, so „t3n“ weiter. Ein Like kann als Zustimmung gewertet werden, muss es aber nicht. Ein versehentlicher Klick beim Scrollen sollte keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Doch wenn der Kontext eindeutig ist, kann auch ein Like problematisch werden.
Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar.
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