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24.09.2024

Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Erst gefeiert, dann gefeuert"

Firmenfeiern sind eine tolle Sache. Aber allzu ausgelassen sollte man sich als Arbeitnehmer dort nicht verhalten. Das zeigt ein Fall, der vor dem LAG Düsseldorf verhandelt wurde (Vergleich vom 18.7.2023 – 3 Sa 211/23). (...)

Der Beitrag ist heute auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht erschienen.



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