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17.09.2024

Bericht auf "FinanzenNet" und "msn-news": "Social Media: In welchen Fällen private Äußerungen eine Kündigung rechtfertigen"

... Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, weist in einem Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht darauf hin, dass Literatur und Rechtsprechung teilweise davon ausgehen, dass sich Nutzer durch Drücken des Like- beziehungsweise Gefällt-mir-Buttons fremde Aussagen zu eigen machen oder das Liken als zustimmende Meinungskundgabe bewertet würde. Diringer weist darauf hin, dass "Zustimmungs-Likes" von anderen Arten von Likes wie zum Beispiel "Wahrnehmungs-Likes" oder solchen, die als ironischer Kommentar fungieren, unterschieden werden müssten. Nicht selten werde auch beim Durchscrollen aus Versehen auf den Like-Button geklickt, ohne den Inhalt des Beitrags aktiv wahrgenommen zu haben, so der Arbeitsrechtler. Entsprechend sollten Gefällt-mir-Angaben seiner Meinung nach allein keine rechtlichen Konsequenzen haben. Anders sehe es aus, wenn ihre Bedeutung durch den Kontext, etwa durch einen Kommentar, eindeutig sei. Rechtlich gesehen sei hierbei jedoch der Kommentar der Grund für die Konsequenzen, nicht der Like. Verschiedene Urteile aus der Rechtsprechung stützen Diringers Einschätzung, so t3n...

Der Bericht ist hier auf "FinanzenNet" und hier auf msn-news im Volltext abrufbar.



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