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31.10.2023

Bericht in "Frankfurter Rundschau" und "Münchener Merkur": "Gehaltsabzug für Fleischesser: VfL Osnabrück sorgt mit neuer Regel für Diskussionen"

„Klar ist jedenfalls, dass es einen Arbeitgeber grundsätzlich nichts angeht, was seine Mitarbeiter privat machen. Die Essgewohnheiten und der Wohnort zählen bei den Arbeitnehmern eines Fußballvereins ganz sicher nicht dazu“, kritisiert beispielsweise Arbeitsrechtler Prof. Dr. Arnd Diringer in seiner Welt-Kolumne.
Auch, dass der Zweitligist den genauen Wortlaut der Gemeinwohlklausel nicht veröffentlichen möchte und die genaue Vertragsklausel indirekt geheim hält, sorgen unter anderem bei Diringer für Irritationen, insbesondere, weil der Verein selbst mit dem Thema an die Öffentlichkeit gegangen war.

Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar.



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