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18.05.2023

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Der digitus impudicus im Arbeitsrecht"

Der ausgestreckte Mittelfinger gilt als Zeichen der Abwertung anderer. Daher kann diese Geste auch eine Kündigung rechtfertigen. Aber nicht immer, wie eine Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigt. (...)

Der Beitrag ist auf EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht - im Volltext verfügbar.



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