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26.02.2023
Kolumne "Recht behalten!" in der Welt am Sonntag: "Wenn bei Gericht gegendert wird"
Obwohl zahlreiche Umfragen belegen, dass eine überwältigende Mehrheit den Gender-Sprech ablehnt, wird er immer weiter vorangetrieben – insbesondere in Behörden und Hochschulen. Mittlerweile finden sich auch gegenderte Gerichtsentscheidungen. So lautet beispielsweise ein Leitsatz des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg: "Bei einer Bürgschaft entfaltet ein zugunsten des oder der Gläubiger*in ergangenes Urteil gegen den oder die Hauptschuldner*in keine materielle Wirkung im Verhältnis zwischen der oder der (sic!) Gläubiger*in und dem oder der Bürg*in." Dass das einmal mehr die Fehleranfälligkeit des Genderns belegt („der oder der Gläubiger*in“), ist dabei das geringste Problem. (...)
Der Beitrag ist heute in der WELT AM SONNTAG erschienen.
Update (1.3.023): Der Beitrag ist jetzt auch auf WeltPlus verfügbar.
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