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12.12.2022

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung"

Verbrechen sind gemäß § 12 Abs. 1 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter, wie ein Blick in den Duden zeigt, „schwere Straftaten“ bzw. „verabscheuungswürdige Untat(en); verwerfliche, verantwortungslose Handlung(en)“. Jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, ist daher sicherlich nicht gerade schmeichelhaft. Nach Ansicht des LAG Köln rechtfertigt es aber auch nicht gleich eine außerordentliche Kündigung. (...)

Der Beitrag ist im Volltext auf #EFAR, DEM Expertenforum Arbeitsrecht, verfügbar.



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