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20.10.2021

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Ein Kundendienstmitarbeiter muss kein Telefonbuch abschreiben"

„Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“. So lautet der Titel eines Buchs, das ein Betriebsratsmitglied eines Küchenmöbelherstellers geschrieben hat. Darüber wurde im #EFAR bereits berichtet (abrufbar hier). Was nach diesem Buchtitel als Normalfall erscheint, ist glücklicherweise keiner. Aber es finden sich leider immer wieder Situationen im Arbeitsleben, in denen Beschäftigten das Leben zur Hölle gemacht wird. So wie in einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln (7 Sa 1597/04) entschieden hat. (...)

Mein neuer Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht. Hier im Volltext abrufbar.



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