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03.09.2021

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Wenn ein Mitarbeiter im Betrieb das Fürchten lehrt"

Ein Arbeitgeber muss es nicht hinnehmen, wenn ein Beschäftigter im Betrieb „Angst und Schrecken“ verbreitet. Das haben das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 12.02.2009 – 15 Ca 4548/08) und das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 25.11.2009 – 9 Sa 826/09) in ihren Entscheidungen zu einem Kündigungsrechtstreit ausgeführt. Und Angst musste man vor dem gekündigten Mitarbeiter wohl tatsächlich haben. (...)

Mein neuer Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht. Hier im Volltext abrufbar.



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