Aktuelles


Zurück zur Übersicht

04.12.2020

#AllesRechtKurios auf #EFAR: "Worte können verletzen"

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist, heißt es in § 31 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. Zu einem solchen Dienstunfall kann es auch kommen, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter in einem Gespräch verbal zu hart angeht. Das legt das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 2018 (Az. 2 B 3.18) dar. (...)

Den Volltext finden Sie hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht



Zurück zur Übersicht


 



 
LinkedIn