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08.11.2020

Kolumne "Recht behalten!" in der Welt am Sonntag: "Religion als Rechtsproblem"

Artikel 4 des Grundgesetzes gewährleistet die Religionsfreiheit. Flankiert wird dieses Grundrecht durch weitere verfassungsrechtliche Vorgaben, etwa das Benachteiligungsverbot aufgrund religiöser Überzeugungen. Bedeutung hat es nicht nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Als Grundrecht und objektives Wertprinzip entfaltet die Religionsfreiheit auch eine „Ausstrahlungswirkung“ in die übrige Rechtsordnung. (...)

Der Beitrag ist heute in der "Welt am Sonntag" (Print) erschienen.

Updaten (10.11.2020): Der Beitrag ist jetzt auch auf WeltPlus (kostenpflichtig) verfügbar.



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