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06.11.2020

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Der Langschläfer"

Ein Langschläfer ist „jemand, der [gern] lange in den Morgen hinein schläft“, heißt es im Duden. Davon gibt es wohl so einige. Auch der Verfasser dieses Beitrags zählt sich nach der vorgenannten Definition dazu. Nur muss man halt auch als Langschläfer oft früh morgens aufstehen. Schlicht, weil man pünktlich zur Arbeit erscheinen muss. Klappt das nicht, kann es einen den Job kosten. Und dann hilft auch das Sozialrecht nicht. Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Urteil vom 15.6.2009 – S 24 R 1531/07). ...

Den Volltext finden Sie hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht.



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