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23.10.2020

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Schlecht gefälscht ist halb gewonnen"

Dass Arbeitnehmer Vorschläge für den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses machen oder es gar selbst (vor-)formulieren, ist nicht ungewöhnlich. Dass sie es komplett selbst erstellen und dafür auch die Unterschriften ihrer Vorgesetzten fälschen, schon eher. Das kann natürlich Ärger geben. Allerdings nicht viel – zumindest nach Meinung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. (...)

Den Volltext finden Sie hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht.



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