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01.09.2020

Bericht / Interview auf T-Online-News: "Seniorenheim kündigt Putzfrau nach Corona-Demo fristlos"

Auszug: "Solche Fälle werden wir künftig häufiger vor Arbeitsgerichten sehen", sagt Arnd Diringer, Jura-Professor an der Hochschule Ludwigsburg und dort Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht. Er meint: Die Kündigung sei laienhaft und ungeschickt formuliert – sie könne aber gerechtfertigt sein". Einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung habe das Heim: Es hat eine Schutzpflicht für die Bewohner, die eine Risikogruppe sind. "Was soll der Arbeitgeber machen, wenn jemand Patientenkontakt hat und sich trotz Anhaltspunkten für erhöhte Gefahr weigert, einen Test zu machen?", fragt Diringer.

Ein Arbeitgeber könne zwar nicht anlasslos von allen Mitarbeitern verlangen, sich testen zu lassen. "Hier gibt es aber konkrete Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko", betont der Jurist. Die Frau klage schließlich über Symptome, nachdem sie bei einer risikoträchtigen Veranstaltung mit vielen Menschen war. "Das könnte auch eine Hochzeit oder eine Demo für Black Lives Matter gewesen sein", sagt Diringer. Deshalb handele es sich auch nicht um eine "Gesinnungskündigung". Das behaupten in sozialen Netzwerken Nutzer, die dem "Querdenken"-Lager nahestehen. Eine solche Kündigung sei auch nicht zulässig, erläutert Diringer. "Was jemand außerdienstlich macht, geht den Arbeitgeber nichts an, so lange es sich nicht aufs Arbeitsverhältnis auswirkt."

Den Volltext können Sie hier auf T-Online-News lesen.



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