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14.03.2020

Bericht auf T-Online-News: "Wegen Corona Virus - In diesen Bundesländern werden die Schulen geschlossen"

Auszug: "Wenn eine anderweitige Kinderbetreuung nicht möglich, aber weil die Kinder noch zu klein sind, notwendig ist, kann ein so genanntes "Leistungsverweigerungsrecht" wegen "Unzumutbarkeit" bestehen, erklärt Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg. "Sie müssen dann nicht zur Arbeit gehen", sagt der Jurist. (…)"

Den Volltext finden Sie hier auf T-Online-News.



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