Aktuelles


Zurück zur Übersicht

31.05.2024

Bericht in der "Berliner Zeitung": "Nazi-Gesänge vor Arbeitsgericht: Nach dem Sylter Vorfall erfolgte Kündigungen wackeln - das zeigt ein Kölner Beispiel"

Das könnte sich nun rächen. Wie Arbeitsrechtler Arnd Diringer gegenüber der Welt ausführt, gilt im Regelfall der Grundsatz: „Das Arbeitsrecht endet am Werkstor“. Heißt: Was ein Arbeitnehmer privat tut, geht den Arbeitgeber zunächst nichts an. Es sei denn, die jeweilige Aktivität hat einen Bezug zum Arbeitsverhältnis. Was bei den beiden jungen Leuten aus Sylt stark zu bezweifeln wäre. Sein Appell: „Ich kann nur empfehlen zu klagen.“



Zurück zur Übersicht


 



 
LinkedIn