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31.05.2024

Bericht auf" msn-news": "Nach Sylt-Eklat: Ist eine fristlose Kündigung überhaupt rechts?"

Wie Arbeitsrechtler Arnd Diringer gegenüber der Welt ausführt, gilt im Regelfall der Grundsatz: „Das Arbeitsrecht endet am Werkstor“. Heißt: Was ein Arbeitnehmer privat tut, geht den Arbeitgeber zunächst nichts an. Es sei denn, die jeweilige Aktivität hat einen Bezug zum Arbeitsverhältnis.



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