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02.05.2024

Bericht in "Berliner Zeitung": "Diakonie-Chef will AfD-Wähler rauswerfen und wird angezeigt - das sagen Arbeitsrechtler"

(...) Das Arbeitsrecht setze dem Arbeitgeber enge Grenzen vor. Der Jurist Arnd Diringer sagt etwa, dass die Diakonie, wie jeder Arbeitgeber, arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen könne, „wenn Beschäftigte gegenihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, etwa wenn ein Pfleger ihm anvertraute behinderte Menschen schlecht behandelt.“
Als kirchliche Einrichtung könne sie auch strenge Anforderungen an diejenigen stellen, die nach außen hin als Repräsentanten der Kirche wahrgenommen werden. Der Arbeitsrechtler sagt aber auch: „Sie kann aber nicht einfach Mitarbeitern kündigen, weil ihr deren politische Meinung nicht gefällt. Das wäre grob rechtswidrig. Solche Ansichten sind mit der durch das Grundgesetz statuierten Rechts- und Werteordnung nicht vereinbar, die sich im Arbeitsrecht als dem Schutzrecht der Arbeitnehmer widerspiegelt.“



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