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07.02.2025

Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Wer schläft sündigt nur ein bisschen"

„Wer schläft sündigt nicht“, lautet ein bekanntes Sprichwort. „Doch!“, meinte ein Arbeitgeber. Jedenfalls wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit schläft. „Stimmt.“, stellte das ArbG Siegburg (Beschl. v. 03.05.2017 – 4 BV 56/16 G) fest. Aber für das Höllenfeuer genügt eine solche Sünde nicht....

Der Beitrag ist hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht abrufbar.



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