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28.11.2024

Beitrag auf #EFAR: "Beleidigung durch das Teilen abwertender Postings?"

"Eine Beleidigung des Arbeitgebers, von Vorgesetzen und Kollegen kann eine Kündigung rechtfertigen – auch wenn die Herabwürdigung in den sozialen Medien gepostet wird. Ob man sich allein durch das Teilen eines Beitrags eine Beleidigung zu eigen macht, ist allerdings fraglich. (....)

Der Beitrag ist heute auf #EFAR, DEM Expertenforum Arbeitsrecht, erschienen und dort im Volltext abrufbar.



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