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24.04.2024

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Kinder-Musical statt Kirchenmusik"

Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier berechtigt eine Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen wegen anderer Sachverhalte vorbelastet ist, meint das ArbG Lübeck (Urt. v. 15.06.2023 – 1 Ca 323 öD/23).

Der Beitrag ist auf #EFAR , dem Expertenforum Arbeitsrecht, im Volltext verfügbar.



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