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26.02.2024

Bericht in BILD: "Proteste gegen Regierung - Was ist erlaubt, was nicht?"

Auszug: Scharfe Kritik von Jura-Professor Arnd Diringer (Kolumnist bei der „Welt am Sonntag“): „Der Vorgang in Magdeburg ist in einer freiheitlichen Demokratie völlig inakzeptabel, ein absolutes No-Go.“ (...) Blockaden können den Straftatbestand der Nötigung erfüllen (Paragraf 240 Strafgesetzbuch). Das gilt für Bauern wie für Klimakleber. Diringer: „Das kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.“ (...) Zu Unrecht, so Jurist Diringer: „Der Begriff des zivilen Ungehorsams besagt ja gerade, dass hier gegen das Gesetz verstoßen wird.“



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