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29.09.2025

Bericht in "Business Insider": "Kündigung per WhatsApp, Urlaubsanspruch, gutes Zeugnis: Diese 7 Arbeitsrechts-Irrtümer solltet Ihr kennen"

Auszug:
Ein „Sie sind gefeuert“ eignet sich nur für eine Filmszene, nicht aber für eine rechtsgültige Kündigung. „Das Gesetz schreibt Schriftform vor, das heißt, Kündigungserklärungen müssen unterschrieben sein“, sagt Arbeitsrechtler Diringer. „Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht, eine SMS oder Ähnliches genügen nicht.“ Das gelte für Kündigungen durch den Arbeitgeber ebenso wie für Kündigungen durch Arbeitnehmer. Ein weiterer Trugschluss ist der Glaube, dass eine Kündigung per Einschreiben zugestellt werden muss.

Dabei fordert das deutsche Arbeitsrecht lediglich den Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht jedoch eine spezifische Versandart. Der Zugang ist dabei der Moment, in dem die Kündigung in den „Machtbereich des Empfängers“ gelangt und unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Der Beitrag ist heute auf "Business Insider" erschienen. Er ist hier im Volltext abrufbar (Paywall).



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