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10.02.2022

Bericht in der Zeitschrift "Personalwirtschaft": Social Media: Dürfen private Mitarbeiter-Accounts reguliert werden?

(...) In einem Interview zum Thema Druckkündigungen bei Shitstorms hatte der Juraprofessor Arnd Diringer im vergangenen Jahr uns gegenüber eine weitere Herangehensweise empfohlen, mit der Arbeitgeber das Thema Social Media-Aktivitäten der Mitarbeitenden angehen kömmen: Der Arbeitgeber solle den Beschäftigten überhaupt klar machen, dass Äußerungen in den sozialen Netzwerken auch auf ihr Unternehmen zurückfallen können – insbesondere wenn etwa auf Social-Media-Profilen steht, wo jemand arbeitet. „Wir haben zwar den Grundsatz, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht“, sagt der Jurist. „Wenn allerdings eine Verbindung zum Job gezogen werden kann, dann kann das bei der arbeitsrechtlichen Beurteilung relevant sein.“ Sanktionen seien dann zumindest theoretisch möglich.

Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar.



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