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21.10.2022

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Ein Krankenpfleger als Leichenbestatter"

Leben und Tod sind untrennbar miteinander verbunden. Das ist keine weltbewegende Erkenntnis, auch wenn wir Menschen dazu neigen, das allzu gerne zu verdrängen. Es bedeutet aber nicht, dass sich ein Arbeitnehmer um die Lebenden und die Toten gleichermaßen kümmern darf. Das meint jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 28.02.2002 – 6 AZR 357/01). (...)

Der Beitrag ist im Volltext auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht verfügbar.



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