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19.08.2022

#ReiseRechtKurios auf #EFAR: "Vom wilden Affen gebissen"

„In Kenia von einem Affen gebissen zu werden, stellt (…) ebenso ein allgemeines Lebensrisiko dar, wie ein Biß durch einen freilaufenden Hund in Deutschland. Der Unterschied ist nur, daß der Hund im Gegensatz zu wildlebenden Affen in der Regel einen Halter hat, der haftbar gemach t werden kann.“ Diese Erkenntnis verdanken wir dem Amtsgericht München (Urteil vom 8.12.1995 – 111 C 24235/95). (....)

Den Beitrag finden Sie im Volltext auf #EFAR.



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