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07.05.2021

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Der 'Suggar Daddy'-Arbeitsvertrag"

Was schreibt man eigentlich in ein Arbeitszeugnis, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um sexuelle Handlungen handelt? Mit dieser Frage muss sich ein Bochumer Unternehmer nach einer Entscheidung des LAG Hamm (Urteil vom 6.6.2019 – 17 Sa 46/19) auseinandersetzen. Er hatte in einem schriftlichen Vertrag mit einer 35 Jahre alten Frau zwar offiziell vereinbart, dass sie Arbeiten im Haushalt erbringen muss. Tatsächlich sollte sie aber sexuelle Dienste leisten. Und nun muss er ihre Leistung und ihr Verhalten bewerten. (...)

Mein neuer Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht. Hier im Volltext abrufbar.



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