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22.01.2021

Bericht auf Jura-Online: "Berliner Verwaltung plant 'Migrantenquote'"

Die Bedenken bezüglich der möglichen Verfassungswidrigkeit teilt auch der Verfassungsrechtler Arnd Diringer. Seiner Einschätzung nach sei die Regelung zur Migranten-Quote grob verfassungswidrig. (...) Abweichungen, die zur Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen – wie zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen – seien laut Diringer ausnahmsweise möglich und in einem Sozialstaat auch wichtig. Eine Bevorzugung als auch Benachteiligung aufgrund der Herkunft oder Ethnie sei aber “ausdrücklich verboten”. Das Grundgesetz kenne nur “Deutsche” und “Menschen”, weswegen sich eine andere Kategorisierung über die Herkunft verbiete. (...)

Den Volltext finden Sie hier auf Jura-Online.



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