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16.01.2021

Bericht / Interview im Tagesspiegel: "Streit über Berliner Migrantenquote"

„Das ist grob verfassungswidrig, das brauchen sie gar nicht erst zu versuchen“, sagte etwa Arnd Diringer am Samstag dem Tagesspiegel. Diringer ist Arbeitsrechts-Experte und promovierter Verfassungsrechtler. Er zitiert Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Abweichungen von diesem Prinzip zur Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, seien zwar „ausnahmsweise“ möglich, erklärt Diringer: „Das ist in einem Sozialstaat wichtig und nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zulässig.“ Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie sei aber „ausdrücklich verboten“ – genau wie Benachteiligung. „Das Grundgesetz“, so Diringer, „kennt nur Deutsche und Menschen ‚allgemein‘, keine andere Kategorie.“ (...)

Der Volltext ist hier abrufbar.



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