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08.01.2021

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Ein Leichenwagen als Dienstfahrzeug"

Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmern Autos zur privaten Nutzung zur Verfügung, insbesondere leitenden Angestellten, aber auch Mitarbeitern im Vertrieb. Aus Unternehmenssicht dient das oft der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Für Arbeitnehmer kann das finanziell lukrativ sein. Und oft ist ein Dienstwagen auch ein Statussymbol.

Letzteres hängt natürlich vom konkreten Modell ab. Bei einem Leichenwagen ist das sicherlich nicht der Fall. Der ist aber auch unabhängig davon als Dienstwagen zur privaten Nutzung ein „no go“, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat (Urteil vom 19.11.2009 – 7 Sa 879/09). (...)

Der Volltext ist hier auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht abrufbar.



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