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05.03.2020

Fachbeitrag auf #EFAR: "Ein 'Twitter-Like' als Kündigungsgrund"

Liegt in dem Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons bei Facebook oder in der Nutzung der “Like”-Funktion auf Twitter – je nach Inhalt des jeweiligen Postings – eine Pflichtverletzung, die eine Kündigung rechtfertigen kann?

Der Volltext ist hier auf #EFAR, dem Expertenforum Arbeitsrecht, verfügbar



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