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01.02.2020

Fachartikel: Arbeitnehmer und die Grenzen der Meinungsfreiheit

Auszug: "Meinungsäußerungen in den sozialen Medien werden die Praxis weiter beschäftigen. Arbeitgeber, die wegen solcher Äußerungen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwägen, sollten dabei zunächst an eine „alte Personalerweisheit" denken: Eine Kündigung kostet viel Zeit, Geld und Nerven - ein Personalgespräch zumeist nur wenige Minuten. Und gerade wer sich um sein Image sorgt, sollte bedenken, dass zwar Milliarden Menschen potentiell ein Posting lesen können, die meisten aber bestenfalls von einer Hand voll Menschen tatsächlich gelesen werden. An die breite Öffentlichkeit, insbesondere auch in die Medien, gelangen solche Fälle meist nur durch die Kündigung und den damit verbundenen Kündigungsschutzprozess.

Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber vor jeder Kündigung zurückschrecken sollten – insbesondere, wenn es um Ehrverletzungen von Vorgesetzten, Kollegen oder gar Kunden geht. Es ist allerdings dringend zu empfehlen, sich rechtlichen Rat zu holen. Wer einen Prozess verliert, setzt auch gegenüber anderen Beschäftigten ein verheerendes Signal."

Der Beitrag ist in der Zeitschrift "Stahl und Eisen" 140 (2020), Seite 56ff erschienen.



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